Allgemeine Geschäftsbedingungen TS MTB Adventure

Artikel 1 – Definitionen

TS MTB Adventure: der Veranstalter, der die Reise zusammenstellt und anbietet.

Reise: ein von TS MTB Adventure organisiertes Programm.

Reisender: jede Person, die mit TS MTB Adventure einen Vertrag über eine Reise abschließt oder abschließen möchte, sowie jede Person, die im Rahmen des Vertrags reiseberechtigt ist;

(Reise-)Vertrag: eine Vereinbarung, die diese Bedingungen einschließt und durch die sich TS MTB Adventure gegenüber dem Reisenden verpflichtet, ein von ihr angebotenes Programm durchzuführen.

Reiseleistung: Personenbeförderung, Anmietung eines Kraftfahrzeugs oder Motorrads, Unterkunft oder jede andere touristische Leistung, sofern diese Leistungen unter die Definition von Artikel 7:500(a) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs fallen.

Reisedienstleister: der Dienstleister, der einen Teil der Reise durchführt, wie z.B. Hilfspersonen (Unterkunftsanbieter/Transporteure/externe Führer/Trainer/etc.) von TS MTB Adventure.

Unterkunft: Der Aufenthalt in einer Unterkunft, die ein Reisender über TS MTB Adventure im Rahmen des von TS MTB Adventure organisierten Programms buchen kann. TS MTB Adventure tritt bei der Buchung der Unterkunft als Vermittler auf.

Unterkunftsanbieter: Derjenige, der im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit in eigenem Namen Übernachtungsmöglichkeiten für Reisende anbietet. Wenn ein Reisender eine Unterkunft über TS MTB Adventure bucht, geht der Reisende einen Vertrag mit dem Anbieter der Unterkunft in Bezug auf die Übernachtung(en) ein.

Pauschalreise: eine Pauschalreise im Sinne des Gesetzes. Pauschalreisen fallen unter die Garantieregelung von STO Garant

Schriftlich: schriftlich oder auf elektronischem Wege, einschließlich per E-Mail.

Bedingungen: die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Arbeitstage: Montag bis Freitag, außer an anerkannten Feiertagen.

 

Artikel 2 – Anwendbarkeit der Bedingungen und Konditionen

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Reiseverträge, die sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmen geschlossen werden. Wenn der Reiseveranstalter dies in seiner Veröffentlichung angibt, können diese Reisebedingungen auch für Verträge über andere Leistungen gelten.

2.2 Für Reisen mit hohem Risiko können abweichende Bestimmungen gelten, deren Anwendbarkeit in den jeweiligen Angeboten festgelegt wird.

2.3 Bucht der Reisende eine Unterkunft über TS MTB Adventure, so gelten für die gebuchte Unterkunft die Bedingungen des jeweiligen Unterkunftsanbieters.

2.4 Abweichende und zusätzliche Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Abweichende Regelungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

 

Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots von TS MTB Adventure durch den Reisenden zustande.

3.2 Die angebotene Reise umfasst die in den Angeboten und Veröffentlichungen des Veranstalters ausdrücklich beschriebenen Leistungen und Einrichtungen. Der Inhalt des Angebots bestimmt sich ausschließlich nach den Angaben von TS MTB Adventure. Die angegebene Reisedauer wird in ganzen Tagen angegeben, wobei der Tag der Abreise und der Tag der Ankunft als ganze Tage gezählt werden.

3.3 Buchungen über die Website, bei denen alle erforderlichen persönlichen Daten angegeben werden, gelten unabhängig vom Abreisedatum als offizielle Buchungen.

3.4 Alle Angebote für individuelle oder maßgeschneiderte Reisen sind unverbindlich und können nach Annahme in jedem Fall von TS MTB Adventure bis 17.00 Uhr des nächsten Werktages (Mo-Fr) ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde nach der Annahme eine Bestätigungs-E-Mail von TS MTB Adventure erhalten hat.

3.5 Der Reisende ist verpflichtet, TS MTB Adventure die für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages notwendigen Auskünfte über sich und andere Reisende zu erteilen.

3.6 Äußert der Reisende vor oder bei Vertragsschluss bestimmte Wünsche, so können hieraus Rechte nur hergeleitet werden, soweit diese Wünsche durch eine schriftliche Zusage von TS MTB Adventure gegenüber dem Reisenden als Sonderwunsch anerkannt worden sind, dass dem Wunsch entsprochen wird. Die bloße Erwähnung als Wunsch auf den Reiseunterlagen und der Buchungsbestätigung ist hierfür nicht ausreichend.

3.7 Derjenige, der einen Vertrag im Namen oder zugunsten einer anderen Person abschließt, haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die anderen Reisenden haften jeweils für ihren eigenen Anteil. Die Bestätigung, die Rechnung, die Reiseunterlagen und alle anderen Mitteilungen werden nur an den Reisenden geschickt, der die Buchung vornimmt. Der Reisende, der die Reise im Namen oder zu Gunsten anderer bucht, ist verpflichtet – mit deren Einverständnis -, bei der Anmeldung relevante persönliche Umstände dieser anderen Reisenden, die sich auf die Erfüllung des Vertrages auswirken können, mitzuteilen. Der Reisende, der die Reise im Namen oder zu Gunsten anderer bucht, ist verpflichtet, diesen anderen Reisenden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere relevante Mitteilungen zukommen zu lassen.

3.8 Nach der Buchung der Reise schickt TS MTB Adventure eine Buchungsbestätigung, gegebenenfalls zusammen mit einer (Anzahlungs-)Rechnung. Eine Buchung der Reise ist endgültig. Der Reisende hat kein Recht, den Vertrag zu widerrufen.

3.9 Ist die vereinbarte Reise in einer Veröffentlichung (z.B. Prospekt, Website) von TS MTB Adventure enthalten, so sind die darin enthaltenen Daten Bestandteil des Vertrages.

Offensichtliche Irrtümer und Fehler in einer Veröffentlichung binden TS MTB Adventure nicht. Dies betrifft das Angebot eines Preises, den Inhalt der angebotenen Leistung oder andere Informationen, von denen der Reisende unter Berücksichtigung aller Umstände vernünftigerweise nicht annehmen konnte, dass TS MTB Adventure sie angeben wollte. Besteht Grund, an der Richtigkeit des Preises oder der Information zu zweifeln, sollte der Reisende nachfragen.

3.10 Stellt der Reisende Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen anderer gewichtiger Interessen, die TS MTB Adventure spätestens bei Vertragsschluss als “Anforderung” bekannt sind, so gilt dies als aufschiebende Bedingung für das Zustandekommen des Vertrages. Die TS MTB Adventure hat den “Bedarf” innerhalb einer angemessenen Frist abzulehnen oder zu bestätigen und für seine Erfüllung zu sorgen. Lehnt TS MTB Adventure den Antrag ab, kommt kein Vertrag zustande. Bestätigt der Veranstalter die “Anforderung”, kommt der Vertrag durch die Zusendung der Bestätigung zustande. Sind die Anforderungen mit zusätzlichen Kosten verbunden und sind diese bekannt, wird TS MTB Adventure dem Reisenden ein neues Angebot unterbreiten.

3.11 Der Reisende, der die Reise bucht, muss volljährig sein. Reist ein Minderjähriger (<18 Jahre) ohne die Personensorgeberechtigten, müssen diese innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung eine unterschriebene Einverständniserklärung an TS MTB Adventure senden. Der Reisevertrag kommt erst nach Eingang dieser Erklärung zustande.

3.12 TS MTB Adventure tritt bei der Vermittlung von Unterkünften im Auftrag der Teilnehmer nur als Vermittler auf. Bei der Buchung einer Unterkunft durch TS MTB Adventure kommt ein Vertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Unterkunftsanbieter zustande.

3.13 TS MTB Adventure übernimmt keine Haftung für Fotos, Prospekte und sonstiges Informationsmaterial, das unter der Verantwortung Dritter herausgegeben wird.

 

Artikel 4 – Informationen von TS MTB Adventure

4.1 Die veröffentlichten Reisepreise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, pro Person. Darin sind die in der Ausschreibung genannten Leistungen und Einrichtungen enthalten. Kosten, die nicht im Reisepreis enthalten sind, werden in der Preisliste gesondert aufgeführt.

4.2 Der veröffentlichte Reisepreis basiert auf den Preisen, Wechselkursen, Abgaben und Steuern, die TS MTB Adventure zum Zeitpunkt der Drucklegung der Veröffentlichung bekannt sind. Die in diesen Bedingungen genannten Beträge verstehen sich, soweit anwendbar, inklusive Mehrwertsteuer.

4.3 Rechtzeitig vor Reisebeginn, spätestens mit der endgültigen Reiseausschreibung, erhält der Reisende umfassende Informationen über die gebuchte Reise, insbesondere über Inhalt und Beginn des Programms und dessen Vorbereitung.

4.4 Der Reisende muss bei der Abreise und während der Reise im Besitz der erforderlichen Dokumente sein, wie z.B. eines gültigen Reisepasses oder, soweit zulässig, eines Personalausweises und ggf. erforderlicher Visa, eines Führerscheins und eines Versicherungsscheins.

4.5 Kann der Reisende die Reise aufgrund des Fehlens eines gültigen Dokuments nicht oder nur teilweise antreten, so gehen die damit verbundenen Folgen zu seinen Lasten.

4.6 Die aktuellen Reiseinformationen werden dem Reisenden spätestens 7 Tage vor Reiseantritt (digital) zugesandt, es sei denn die Rechnung ist noch nicht vollständig bezahlt. Hat der Reisende die Reiseinformationen 5 Tage vor Reiseantritt noch nicht erhalten, so hat er den Veranstalter unverzüglich zu informieren.

4.7 STO-Garantieregelung

Zur Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistung bedient sich TS MTB Adventure der STO Garant. Sie können dies über die STO Garant Teilnehmerseite (www.sto-garant.nl/deelnemers) überprüfen. Alle Informationen über STO Garant finden Sie unter www.sto-garant.nl.

In jedem (Reise-)Angebot von TS MTB Adventure ist deutlich angegeben, ob die STO Garant-Garantie anwendbar ist. In der Garantieregelung können Sie nachlesen, was die Garantie beinhaltet und welche Bedingungen gelten. Sie finden diese Garantieregelung auf der Website von STO Garant (www.sto-garant.nl/downloads).

Wenn die STO Garant-Garantie auf Ihre Buchung anwendbar ist, zahlen Sie den Reisebetrag nicht an TS MTB Adventure, sondern auf das Drittkonto der Stichting Derdengelden Certo Escrow, einem bei der De Nederlandsche Bank (DNB) und der Behörde für Finanzmärkte (AFM) registrierten Zahlungsdienstleister. Diese Drittfondsstiftung garantiert Ihren Reisebetrag bis nach Beendigung Ihrer Buchung. Wenn die Leistungen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von TS MTB Adventure nicht (vollständig und/oder pünktlich) erbracht werden, übernimmt STO Garant die Garantie. In der Garantieregelung können Sie nachlesen, wie Sie sie in diesem Fall in Anspruch nehmen können.

4.8 TS MTB Adventure verlangt vom Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseversicherung, die risikoreiche Sportarten wie Mountainbiking oder Aktivitäten in bergigem Gelände abdeckt.

Artikel 5 – Informationen durch den Reisenden

5.1 Der Reisende, der die Buchung vornimmt, ist verpflichtet, vor oder bei Abschluss des Vertrages alle für die Reise relevanten Informationen über sich selbst und die anderen von ihm angemeldeten Reisenden zu erteilen. Dazu gehören insbesondere Angaben über die Reisenden oder die Zusammensetzung der Gruppe, wenn diese möglicherweise die Gesundheit oder Sicherheit des Reisenden oder anderer Personen während der Reise beeinträchtigen könnten.

Unrichtige oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Reisende von TS MTB Adventure oder den Reiseveranstaltern von der Teilnahme ausgeschlossen wird. In diesem Fall haftet der Reisende für die Stornogebühren gemäß Artikel 9. Andere daraus resultierende Kosten sind ebenfalls vom Reisenden zu tragen.

5.2 Reisende mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleiter, schwangere Frauen, unbegleitete Minderjährige und Reisende mit einer Krankheit, die sich auf die Reise auswirken kann, müssen TS MTB Adventure bei Vertragsabschluss oder auf jeden Fall so schnell wie möglich, nachdem der Reisende davon Kenntnis erlangt hat, darüber informieren

wegen der möglichen Folgen für die Reise und insbesondere für den Flugtransport. Diese Reisenden sollten selbst überprüfen, ob ein ärztliches Attest für die Reise erforderlich ist.

 

Artikel 6 – Zahlung

6.1 Bei Vertragsabschluss ist ein Betrag in Höhe von 30 % des Gesamtrechnungsbetrages im Voraus zu zahlen, es sei denn, in der entsprechenden Veröffentlichung ist etwas anderes angegeben.

6.2 Der Restbetrag der Rechnung muss spätestens 49 Tage vor dem Abreisetag im Besitz von TS MTB Adventure sein.

6.3 Wenn es sich bei der Reise um eine Pauschalreise handelt, sind die Buchung und die Zahlung durch die STO-Garantie gedeckt. Die Zahlung des Buchungsbetrags erfolgt über das Zahlungssystem von STO Garant. Die Zahlung erfolgt auf das Drittkonto der Stichting Derdengelden Certo Escrow, einem bei der De Nederlandsche Bank (DNB) und der Behörde für Finanzmärkte (AFM) registrierten Zahlungsdienstleister. Diese Stichting Derdengelden wickelt alle Zahlungen für STO Garant ab. Die Zahlung des Reisenden ist bis zu dem Tag nach Abschluss der Buchung auf dem Drittkonto garantiert.

6.4 Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, gerät der Reisende in Verzug und wird er im Namen von TS MTB Adventure schriftlich in Kenntnis gesetzt. Wird die Zahlung auch dann nicht geleistet, so gilt der Vertrag am Tag des Verzugs als aufgelöst. TS MTB Adventure ist berechtigt, die hierfür fällige Stornogebühr in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 9, und der bereits gezahlte Betrag wird mit der Stornogebühr verrechnet.

6.5 Wird der Vertrag innerhalb von 49 Tagen vor dem Abreisetag abgeschlossen, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zu zahlen.

6.6 Zahlt der Reisende nicht innerhalb der oben oder auf der Rechnung genannten Frist, so ist er ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt gesetzliche Zinsen auf den ausstehenden Betrag.

6.7 Der Reisende ist zur Zahlung der außergerichtlichen Inkassokosten verpflichtet, wenn der Reisende innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, beginnend mit dem Tag nach Erhalt der Aufforderung, erfolglos zur Zahlung aufgefordert wurde, wobei die Folgen der Nichtzahlung, einschließlich der genauen Höhe der geforderten Inkassokosten, angegeben wurden. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15 % des geforderten Betrages bis zu 2500 €, 10 % über die folgenden 2500 €, 5 % über die folgenden 5000 € und 1 % über den darüber hinausgehenden Betrag, mindestens jedoch 40 €.

6.8 Befindet sich der Reisende in Verzug, kann TS MTB Adventure die Übersendung der Reiseunterlagen ohne weitere Ankündigung bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen. Erfolgt die Zahlung auch nach Mahnung nicht oder nicht vor Reisebeginn, ist TS MTB Adventure berechtigt, den Reisenden von der Teilnahme auszuschließen. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt bestehen. Statt den Reisenden von der Teilnahme auszuschließen, kann TS MTB Adventure vom Vertrag zurücktreten und den Reisenden mit den hierfür anfallenden Stornogebühren belasten. Die Bestimmungen dieses Absatzes lassen die sonstigen Rechte von TS MTB Adventure unberührt.

 

Artikel 7 – Ersatzperson

7.1 Der Reisende kann durch eine andere Person ersetzt werden, wenn diese alle mit dem Vertrag verbundenen Bedingungen erfüllt. Der Reisende hat den Veranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn um eine Ersatzperson zu ersuchen, wobei eine angemessene Frist zu beachten ist, innerhalb derer die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können. Eine Ersetzung ist nur möglich, soweit die Bedingungen der an der Leistung beteiligten Agenturen/Organisationen/Leistungsträger dies zulassen.

7.2 Der Reisende und die Person, die die Reise übernimmt, haften als Gesamtschuldner für die Zahlung des noch ausstehenden Betrages sowie für die durch die Ersetzung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Zuschläge und sonstigen Kosten, einschließlich der Änderungskosten.

 

Artikel 8 – Änderung durch den Reisenden

8.1 Der Reisende, der die Reise gebucht hat, kann TS MTB Adventure schriftlich auffordern, den Vertrag zu ändern. TS MTB Adventure ist nicht verpflichtet, dies zu tun. Der Veranstalter wird den Reisenden über den neuen Reisepreis informieren. Stimmt der Reisende den Kosten der Änderung zu, sind der neue Reisepreis und die Änderungskosten zu zahlen. Ist der neue Reisepreis niedriger als der ursprüngliche Reisepreis, so wird der Differenzbetrag auf die zu zahlenden Änderungskosten angerechnet.

8.2 Ein Antrag auf Änderung des Abreisedatums stellt keine Änderung, sondern eine Stornierung dar. Eine Ausnahme hiervon ist eine zusätzliche Übernachtung vor oder nach dem angebotenen Programm. Eine Verringerung der Zahl der zahlenden Passagiere stellt keine Änderung, sondern eine Teilstornierung dar. Dies unterliegt den Stornierungsbedingungen in Artikel 9.

 

Artikel 9 – Stornierung durch den Reisenden

9.1 Der Reisende kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Reise kündigen. Die Rücktrittserklärung muss in schriftlicher Form erfolgen; vorzugsweise per E-Mail. Als Zeitpunkt des Rücktritts gilt das Datum des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung bei TS MTB Adventure. Bei Eingang nach 17:00 Uhr oder außerhalb von Werktagen gilt der nächste Werktag (Mo-Fr) als Eingangszeitpunkt.

9.2 Wird ein Vertrag durch den Reisenden storniert, ist jeder Reisende verpflichtet, eine Stornogebühr zusätzlich zur Buchungsgebühr zu zahlen.

9.3 Die Stornokosten für Verträge sind:

– bei Rücktritt bis 93 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises

– bei Rücktritt ab 93 Tagen bis 49 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises

– Stornierung ab 49 Tagen bis einschließlich Abreisetag: 100% des Reisepreises

 

Klausel 10 – Änderung durch TS MTB Adventure

10.1 TS MTB Adventure ist berechtigt, den Vertrag vor Reisebeginn einseitig zu ändern, soweit es sich um nicht-intrusive Änderungen handelt. Der Reisende wird hierüber schriftlich und in deutlicher Form informiert.

10.2 TS MTB Adventure ist verpflichtet, den Reisenden über jede von ihr vorgenommene Änderung des Reisebeginns zu unterrichten.

10.3 TS MTB Adventure ist berechtigt, die vereinbarte Leistung in einem oder mehreren wesentlichen Punkten aus wichtigem Grund zu ändern.

10.4 Unter einem wichtigen Umstand ist ein Umstand zu verstehen, der so beschaffen ist, dass ein weiteres Festhalten von TS MTB Adventure am Vertrag nicht zugemutet werden kann. Hat der Reisende die Ursache für die Änderung zu vertreten, so hat er den daraus entstehenden Schaden zu tragen. Der Reiseveranstalter muss dem Reisenden innerhalb von zwei Werktagen nach Eintritt der schwerwiegenden Umstände einen Änderungsvorschlag in Form eines Alternativangebots unterbreiten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Ursache der Änderung vom Reisenden zu vertreten ist. Der Reisende kann die Änderung(en) ablehnen.

10.5 Programmänderungen sind kein Grund, den Reisevertrag zu kündigen. TS MTB Adventure wird sich jederzeit bemühen, das bestmögliche Alternativprogramm anzubieten, wenn das reguläre Programm aufgrund von Umständen nicht durchgeführt werden kann. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über das Alternativprogramm zu informieren. Das Alternativprogramm muss dem ursprünglichen Programm so gleichwertig wie möglich sein. Ist das Alternativprogramm mit zusätzlichen Kosten verbunden, so sind diese vom Reisenden zu tragen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, etwaige Mehrkosten so gering wie möglich zu halten.

10.6 Hat die Änderung eine Minderung der Qualität oder der Kosten der Reise zur Folge, so hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

10.7 Die Folgen des Brexit können zu den erheblichen Umständen gezählt werden, die zu einer Anpassung des Reiseprogramms oder seiner Kosten führen können. Im Falle von Mehrkosten können diese von TS MTB Adventure an den Reisenden weitergegeben werden.

 

Artikel 11 – Annullierung durch TS MTB Adventure

11.1 Bei schwerwiegenden Umständen ist TS MTB Adventure berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und dem Reisenden alle für die Reise gezahlten Beträge zurückzuerstatten, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.

11.2 Wenn TS MTB Adventure den Vertrag kündigt, muss dies schriftlich (per E-Mail) und spätestens einen Monat vor der Durchführung des Vertrages erfolgen. Der Reisende kann dann kostenlos auf eine andere Reise umbuchen. Kosten, die dem Reisenden für Leistungen außerhalb des Vertrages entstehen, wie z.B. Impfungen, Visa, Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Versicherungen und, falls nicht in der Reise enthalten, Flugreisen, Tickets, Unterkunft usw. werden nicht erstattet.

11.3 Erfüllt der Reisende die vereinbarten Teilnahmevoraussetzungen nicht oder macht er unrichtige oder unvollständige Angaben über Erfahrungen, Fähigkeiten, körperliche oder geistige Verfassung oder sonstige relevante Themen, so ist TS MTB Adventure berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt unabhänging von sonstigen Rechten von TS MTB Adventure.

 

Artikel 12 – Verantwortlichkeit

12.1 TS MTB Adventure ist für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Reiseleistungen vom Veranstalter selbst oder von einem anderen Reiseveranstalter erbracht werden.

12.2 TS MTB Adventure wird vor Reisebeginn die Kontaktdaten des Reiseleiters und ggf. seines örtlichen Vertreters für Notfälle bekannt geben.

12.3 TS MTB Adventure wird den Reisenden über etwaige Änderungen des Reiseverlaufs oder der Reisezeiten informieren. Ist TS MTB Adventure der Aufenthaltsort nicht bekannt, wird der Reisende nur unter der TS MTB Adventure bekannten E-Mail Adresse oder Mobiltelefonnummer informiert.

 

Artikel 13. (Nicht-)Erfüllung und höhere Gewalt

13.1 TS MTB Adventure erfüllt den Vertrag in Übereinstimmung mit den Erwartungen, die der Reisende auf der Grundlage der Veröffentlichungen, des Vertrags und der Umstände am Reiseziel vernünftigerweise haben konnte.

13.2 Sollte die Reise nicht gemäß den in Absatz 1 genannten Erwartungen verlaufen, ist der Reisende verpflichtet, die betroffenen Parteien gemäß Artikel 17 so schnell wie möglich zu informieren.

13.3 TS MTB Adventure hat dafür zu sorgen, dass der Mangel in der Erfüllung des Vertrages behoben wird. Diese Verpflichtung entfällt, wenn dies unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Grades des Mangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistungen mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

13.4 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so ist TS MTB Adventure zum Ersatz des Schadens verpflichtet, es sei denn, dass die Nichterfüllung nicht von ihr oder der Person, deren sie sich bei der Erfüllung des Vertrages bedient, zu vertreten ist, weil:die Nichterfüllung des Vertrages dem Reisenden zuzurechnen ist; oder

die Nichterfüllung des Vertrages nicht vorhersehbar war oder nicht behoben werden konnte und einem Dritten zuzuschreiben ist, der nicht an der Erbringung der in der Reise enthaltenen Leistungen beteiligt ist; oder

die Nichterfüllung des Vertrages auf ein Ereignis zurückzuführen ist, dass TS MTB Adventure oder die Person, deren sie sich bei der Erfüllung des Vertrages bedient, mit der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder überwinden konnte, oder

die Nichterfüllung des Vertrages ist zurückzuführen auf

Höhere Gewalt im Sinne von Absatz 5 dieses Artikels.

13.5 Unter höherer Gewalt sind außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände zu verstehen, die unabhängig vom Willen der Partei sind, die sich darauf beruft, und deren Folgen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten.

13.6 Wird der Mangel nicht innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist behoben, hat der Reisende die Möglichkeit, den Mangel selbst zu beheben und Ersatz der Aufwendungen zu verlangen.

13.7 TS MTB Adventure vermittelt die Buchung von Unterkünften für die von ihr organisierten Programme, Kurse und Aktivitäten. Als Vermittler haftet TS MTB Adventure daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der über sie gebuchten Unterkünfte. Für die gebuchte Unterkunft gelten die (allgemeinen) Bedingungen der betreffenden Unterkunftsanbieter. TS MTB Adventure haftet selbstverständlich für eine sorgfältige Ausführung der von ihr erbrachten Vermittlungsleistungen, wie z.B. korrekte Beratung und ordnungsgemäße Abwicklung der Beauftragung, Buchung der Reisebausteine und Bezahlung an die betreffenden Unterkunftsanbieter.

 

Artikel 14 – Hilfe und Beistand

14.1 TS MTB Adventure wird dem Reisenden unverzüglich Hilfe und Beistand leisten, wenn er sich in Schwierigkeiten befindet, insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden und konsularischen Beistand sowie durch die Unterstützung des Reisenden bei der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln und bei der Suche nach alternativen Reisemöglichkeiten.

14.2 TS MTB Adventure erhebt ein angemessenes Entgelt für die Hilfeleistung, wenn die Schwierigkeiten durch den Reisenden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

 

Artikel 15 Zurechnung, höhere Gewalt und Haftungsausschlüsse

15.1 Der Reisende hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz des Schadens, der dem Reisenden infolge eines Mangels entstanden ist, sofern der Mangel zurückzuführen ist auf:

a. den Reisenden;

Dritte, die nicht direkt an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind, der Mangel nicht vorhersehbar oder vermeidbar war;

unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände.

15.3 Wenn TS MTB Adventure für irgendeinen Schaden haftbar gemacht werden kann, einschließlich des Schadens, der sich aus dem Tod oder der Verletzung des Reisenden ergibt, ist diese Haftung in jedem Fall auf die Grenzen beschränkt oder ausgeschlossen, die nach den einschlägigen internationalen Konventionen und/oder den auf die einzelnen Reiseleistungen anwendbaren EU-Vorschriften zulässig sind.

15.4 TS MTB Adventure haftet nicht für Schäden des Reisenden, die durch Versicherungen wie z.B. Kranken-, Reise- oder Reiserücktrittsversicherungen abgedeckt sind.

15.5 Eine etwaige Haftung von TS MTB Adventure für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der Schaden resultiert aus der Verletzung des Lebens oder des Körpers des Reisenden oder der Schaden wurde von TS MTB Adventure vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt.

15.6 Haftet TS MTB Adventure dem Reisenden für entgangenen Reisegenuss, so beträgt die Entschädigung höchstens einmal den Reisepreis.

15.7 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsausschlüsse und/oder -beschränkungen von TS MTB Adventure gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von TS MTB Adventure.

15.8 Jeder Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz verjährt in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem die Reise stattgefunden hat, oder, wenn die Reise nicht stattgefunden hat, in zwei Jahren ab dem geplanten Reisebeginn.

15.9 Sind nach internationalen Verträgen oder EU-Verordnungen wegen desselben Ereignisses Entschädigungen oder Schadensersatz zu leisten, so werden diese nicht auf die Entschädigung oder Preisminderung nach diesem Vertrag angerechnet. Die Entschädigung oder der Schadenersatz wird von der von TS MTB Adventure nach diesem Vertrag zu zahlenden Entschädigung oder Preisminderung abgezogen. Für die obigen Zwecke spielt es keine Rolle, ob die Entschädigung oder der Schadenersatz nach internationalen Übereinkommen oder EU-Vorschriften von TS MTB Adventure oder einem von ihr beauftragten Reiseanbieter zu zahlen ist.

 

Artikel 16 – Pflichten des Reisenden

16.1 Der/die Reisende(n) ist/sind verpflichtet, alle Anweisungen von TS MTB Adventure zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reise zu befolgen und haftet/haften für Schäden, die durch sein/ihr unsachgemäßes Verhalten verursacht werden, wobei er/sie nach dem Verhalten eines ordentlichen Reisenden zu beurteilen ist. Jeder Reisende ist verpflichtet, sich bei der Reiseleitung über die genaue Abfahrtszeit bei der Rückreise zu informieren.

16.2 Bei Nichteinhaltung von Anweisungen oder wenn ein Reisender ein Ärgernis verursacht, ist TS MTB Adventure oder der Reiseveranstalter berechtigt, dem Reisenden die weitere Teilnahme an der Reise oder Reiseleistung ganz oder teilweise zu verweigern. Der Reisende hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung von Geldern. Weitere Kosten, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Reisenden. Wenn und soweit die Ursache des Ausschlusses nicht vom Reisenden zu vertreten ist, ist ihm der Reisepreis oder ein Teil des Reisepreises zu erstatten.

16.3 Vor dem Ausschluss von der Teilnahme ist der Reisende zunächst mündlich oder schriftlich zu verwarnen. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn dies TS MTB Adventure oder dem Reiseveranstalter nach den Umständen des Falles unter Berücksichtigung des Verhaltens des Reisenden, der zu erwartenden Aussicht auf Besserung des Verhaltens, der Auswirkungen auf die Reise und die anderen Reisenden, der Gefahr von Schäden und der Sicherheit der Reisenden und anderer nicht zugemutet werden kann.

16.4 Der Reisende haftet für Schäden, die durch sein Verhalten, die Nichteinhaltung der in diesem Artikel genannten Verpflichtungen oder anderweitig durch ihn verursacht werden. Der Reisende stellt TS MTB Adventure von Ansprüchen von Reiseveranstaltern oder an der Reise beteiligten Dritten für Schäden frei, die durch den Reisenden verursacht wurden oder ihm zuzurechnen sind.

 

Artikel 17 – Beanstandungen

17.1 Ein Mangel in der Erfüllung des Vertrages muss dem örtlichen Reiseleiter so schnell wie möglich gemeldet werden, damit er für eine angemessene Lösung sorgen kann. Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben und beeinträchtigt er die Qualität der Reise, so ist er unverzüglich dem Reiseveranstalter zu melden.

17.2 Die Kosten der notwendigen Kommunikation mit TS MTB Adventure trägt TS MTB Adventure, es sei denn, sie wären nach vernünftigem Ermessen nicht angefallen. Soweit möglich, sollte der Reisende die Kosten u.a. durch Kommunikation per WhatsApp und E-Mail begrenzen.

17.3 Alle Beanstandungen, die nach Ansicht des Reisenden während der Reise nicht oder nicht vollständig beseitigt oder ausgeglichen worden sind, müssen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr bei TS MTB Adventure schriftlich und begründet geltend gemacht werden. TS MTB Adventure ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde eine begründete Antwort zu erteilen.

17.4 Wird der Beanstandung nicht abschließend abgeholfen, kann der Reisende das zuständige Gericht anrufen. Dieses Klagerecht verjährt ein Jahr nach der Reise oder, falls die Reise nicht stattgefunden hat, ein Jahr nach dem ursprünglichen Abreisedatum.

17.5 Eine nicht oder nicht rechtzeitig eingereichte Reklamation gemäß Absatz 1 dieses Artikels kann sich auf die Höhe einer etwaigen Preisminderung oder Entschädigung auswirken, es sei denn, die Interessen von TS MTB Adventure werden durch die nicht rechtzeitige Reklamation nicht beeinträchtigt. Nicht rechtzeitig eingegangene Reklamationen nach Rücksendung werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dies ist nach den Umständen des Falles nicht zumutbar.

 

Artikel 18 – Konkurs oder Zahlungsaufschub

18.1 Im Falle des Konkurses von TS MTB Adventure oder eines Zahlungsaufschubs tritt die Garantieregelung von STO Garant für bereits geleistete Zahlungen für zukünftige und laufende Reisen in Kraft.

18.2 Die vorstehende Garantieregelung gilt nur für die von TS MTB Adventure angebotenen Pauschalreisen. Auch Nicht-Pauschalreisen können unter die Garantieregelung von STO Garant fallen, sofern TS MTB Adventure in der Reisebeschreibung und auch in der Rechnung ausdrücklich darauf hinweist.

18.3 Wenn die Garantieregelung anwendbar ist und in Kraft tritt, wird der Buchungsbetrag an Stichting Take Over (STO) freigegeben. STO sorgt dann für die korrekte (finanzielle) Abrechnung mit dem Reisenden.

 

Artikel 19 – Sonstige Bestimmungen

19.1 Untergebene, Hilfspersonen und sonstige Dritte, die an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind, können sich gegenüber dem Reisenden auf die Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen (einschließlich der Haftungsausschlüsse) berufen.

19.2 Steht zwingendes Recht der Gültigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen entgegen oder wird eine Bestimmung für nichtig erklärt, so gilt diese Bestimmung als in eine gültige Bestimmung umgewandelt, die der ursprünglichen Absicht nach Inhalt und Umfang so nahe wie möglich kommt.

19.3 Auf das Angebot, den Vertrag und die Erfüllung des Vertrages ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu zwingendem Recht. Unabhänging von der Rechtswahl hat ein Verbraucher Anspruch auf den Schutz, der ihm durch das zwingende Recht des Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat, gewährt wird, wenn der Veranstalter die kommerziellen Aktivitäten (einschließlich Werbung) im Zusammenhang mit der vereinbarten Reise auf das Land des Wohnsitzes des Verbrauchers ausrichtet, es sei denn, die Leistungen werden ganz oder teilweise nicht in diesem Land erbracht.

19.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das niederländische Gericht, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu zwingendem Recht.

 

Artikel 20 – Haftungsausschluss Mountainbike-Reise

20.1 TS MTB Adventure haftet nicht für die Sicherheit des Teilnehmers während der Reise. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers zu entscheiden, ob er in der Lage ist, die Strecken mit dem Mountainbike zu fahren. Es steht jedem Teilnehmer frei, jederzeit während der Tour abzusteigen und nicht weiter zu fahren.

20.2 Der Teilnehmer erklärt:

– An einer Mountainbike-Tour ausschließlich auf eigenes Risiko teilzunehmen.

– Er ist für seine eigene Sicherheit, sein Verhalten und seine Entscheidungen verantwortlich.

– In jedem Moment der Tour für sein eigenes Material verantwortlich zu sein.

– Andere nicht absichtlich zu gefährden.

– Einverständnis, dass Foto- und Filmaufnahmen in sozialen Medien und im Internet veröffentlicht werden dürfen.

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